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Schadenersatzansprüche bei verpassten Anschlussflügen

Immer mehr Menschen müssen geschäftlich unterwegs sein. Egal, ob es sich um eine Konferenz in einer anderen Stadt, ein internationales Projekt oder ein wichtiges Meeting handelt: Manchmal muss man sehr kurzfristig in ein Flugzeug steigen, um pünktlich zu sein. Wer dann noch Umstiege hat, wird schnell zum Spielball der Fluggesellschaften. Verspätet sich der erste Flug, verpasst man den Anschluss ohne jeden Zweifel.

Reisende sollten sich deshalb mit den Grundlagen des Reiserechts beschäftigen. Bei Flugverspätungen und verpassten Anschlussverbindungen gibt es einige rechtliche Grundlagen, die den Reisenden zugute kommen. Oft bestehen Ansprüche auf Ausgleichszahlungen oder ein gewisses Unterstützungsangebot der Fluggesellschaft.

Warum werden Anschlussflüge so oft verpasst?

Internationale Flugverbindungen bestehen in den meisten Fällen aus mehreren Teilstrecken. Insbesondere Langstreckenflüge verfügen oft über mehrere Teilstrecken, bei denen an großen Drehkreuzen umgestiegen werden muss. Die Flughäfen Frankfurt, Amsterdam oder Paris sind große Umsteigeflughäfen in Europa. Mehrere Ursachen können dazu führen, dass Reisende ihren Anschlussflug nicht erreichen:

  • Verspäteter Start des ersten Fluges
  • Verzögerung bei der Landung durch Wetterverhältnisse
  • lange Wege und Kontrollschlangen am Flughafen
  • technische Probleme am Flugzeug

Wenn die Umsteigezeit zu eng kalkuliert ist, genügt bereits eine kleine Verspätung, damit man den Anschlussflug nicht mehr erreicht. Das kann für Geschäftsreisende fatale Folgen haben, etwa versäumte Termine oder zusätzliche Übernachtungen.

Rechtliches aus dem europäischen Luftverkehr

Rechtliches aus dem europäischen Luftverkehr

In der Europäischen Union gibt es die Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, die die Rechte der Fluggäste bei Verspätungen, Flugausfällen und Überbuchungen regelt. Sie gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten sowie für Flüge, die von einer europäischen Airline durchgeführt werden.
Die Regelungen in der Verordnung können auch greifen, wenn man einen Anschlussflug versäumt, weil der erste Flug verspätet war. Voraussetzung ist in der Regel, dass beide Flüge zusammengebucht sind. Je nach Flugstrecke haben Passagiere unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen einer Anschlussflug verpasst Entschädigung können im Bereich der europäischen Fluggastrechte nachgelesen werden.

Ebenfalls in mehreren Urteilen festgestellt hat der Europäische Gerichtshof, dass Passagiere unter bestimmten Umständen auch dann entschädigt werden können, wenn sie ihr Endziel mit einer hohen Verspätung erreichen.

Unterstützung durch die Fluggesellschaft

Neben möglichen Ausgleichszahlungen müssen Fluggesellschaften in vielen Fällen auch sogenannte Betreuungsleistungen anbieten.

Dazu zählen:

  • Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug
  • Verpflegung während der Wartezeit
  • Hotelübernachtung bei längeren Verzögerungen
  • Transport zwischen Flughafen und Unterkunft

Diese Betreuungsleistungen gelten unabhängig davon, ob eine finanzielle Entschädigung gezahlt wird. Entscheidend ist, wie lange die Verspätung dauert und welche Strecke der Flug hat. Für Geschäftsreisende bietet diese Unterstützung die Möglichkeit, unvorhergesehene Kosten zu vermeiden. Insbesondere internationale Flüge mit mehreren Zwischenflügen machen es unter Umständen notwendig, mit einer Verspätung von bis zu vielen Stunden zu rechnen.

Planung von Geschäftsreisen mit Umstiegen

Erfahrene Geschäftsreisende achten bereits bei der Buchung von Flügen darauf, zwischen zwei Flügen genügend Zeit einzuplanen. Wer großzügige Umsteigezeiten einplant, senkt das Risiko einen Anschlussflug zu verpassen, deutlich.
Die Flughäfen sind in ihrem Zuschnitt und ihrer Ausstattung sehr verschieden.
Kleine Plätze erfordern sehr kurze Wege, internationale Drehkreuze längere Transferzeiten. Auch Sicherheitskontrollen, wie sie immer üblich sind, und Passkontrollen, wie sie bei internationalen Verbindungen stattfinden müssen, verlängern die Umsteigezeiten.
Ein wichtiges Prinzip ist auch die Buchung der ganzen Reise in einer Flugverbindung. Wenn alle Teilstrecken auf einem Ticket gebucht sind, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, beim Versäumen eines Anschlussfluges eine andere Verbindung zu vermitteln.

Flugprobleme als Teil der Mobilität

Das internationale Luftwesen ist ein kompliziertes Gebilde mit tausenden täglichen Verbindungen. Trotz aller Technik und Planung können Verspätungen oder organisatorische Mängel nie ganz ausgeschlossen werden.
Für Reisende heißt das, sich auf solche Störungen immer wieder einzustellen. Wer die Fluggastrechte kennt, weiß im Ernstfall Bescheid und kann seine Ansprüche geltend machen.
Gerade Geschäftsreisende, die häufig auf den Linien der Luftfahrt verbringen, können aus diesem Wissensvorteil sehr viel Gewinn ziehen. Wer um seine Rechte weiß und seine Flugverbindungen plant, wird leicht befreit und bleibt auch bei zeitraubenden Verzögerungen handlungsfähig.

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