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Flugentschädigung bei Verspätung – Ihre Rechte als Fluggast

Flugverspätungen sind ein häufiger Reisefrust, der Urlaubsfreude oder geschäftliche Termine durcheinanderbringen kann. Viele Passagiere wissen jedoch nicht, dass sie in solchen Fällen Rechte haben – und unter bestimmten Umständen sogar Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro.

In der Europäischen Union schützt die Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) Verbraucher bei erheblichen Flugstörungen. Sie legt fest, wann Fluggesellschaften haften und welche Leistungen sie erbringen müssen.

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht bei einer Flugverspätung unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Flug startet in der EU oder
  • der Flug landet in der EU und wird von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt,
  • die Ankunftsverspätung beträgt mindestens drei Stunden,
  • die Ursache liegt in der Verantwortung der Airline, also keine außergewöhnlichen Umstände wie Unwetter, politische Instabilität oder Streiks von Flughafenpersonal.

Maßgeblich für die Bewertung ist nicht die Abflug-, sondern die Ankunftszeit am Zielort – also der Zeitpunkt, zu dem die Flugzeugtür nach der Landung geöffnet wird.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Höhe der pauschalen Entschädigung ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der Flugdistanz:

Flugstrecke Entschädigung
bis 1.500 km 250 €
1.500 – 3.500 km 400 €
über 3.500 km 600 €

Diese Beträge gelten unabhängig vom Ticketpreis oder vom tatsächlichen Schaden. Bei besonders langen Verspätungen ab fünf Stunden haben Passagiere zusätzlich das Recht, vom Flug zurückzutreten und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen.

Weitere Ansprüche bei Verspätung

Neben der finanziellen Entschädigung gibt es weitere gesetzliche Leistungen, auf die Fluggäste bereits während der Wartezeit Anspruch haben:

  • Verpflegung und Getränke ab zwei Stunden Verspätung (je nach Flugdistanz),
  • zwei Telefonate oder E-Mails,
  • Hotelübernachtung inklusive Transfer, wenn eine Wartezeit über Nacht notwendig wird,
  • Umbuchung oder Rückerstattung bei Verzögerungen von mehr als fünf Stunden.

Diese Unterstützungsleistungen müssen unabhängig von der Ursache erbracht werden – selbst bei außergewöhnlichen Umständen.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Fluggesellschaften müssen keine Entschädigung zahlen, wenn sie nachweisen können, dass die Verspätung durch sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ verursacht wurde. Dazu zählen:

  • extreme Wetterbedingungen,
  • politische Unruhen,
  • Sicherheitsrisiken,
  • medizinische Notfälle,
  • Streiks von Dritten (z. B. Fluglotsen oder Flughafenpersonal).

Wichtig: Technische Probleme am Flugzeug oder Personalengpässe der Airline selbst zählen in der Regel nicht dazu und begründen keinen Haftungsausschluss.

Wie lange können Sie Ansprüche geltend machen?

Wie lange können Sie Ansprüche geltend machen?

In den meisten EU-Ländern können Entschädigungsansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag des Fluges. In manchen Ländern gilt sogar eine noch längere Verjährungsfrist.

So setzen Sie Ihre Rechte durch

Viele Passagiere scheuen sich davor, ihre Ansprüche direkt bei der Fluggesellschaft durchzusetzen – aus Angst vor Bürokratie, Ablehnung oder Unsicherheit über die rechtliche Lage. In solchen Fällen kann ein Dienstleister wie AirHelp helfen: Das Unternehmen prüft kostenlos, ob ein Anspruch besteht, und übernimmt bei Bedarf auch die rechtliche Durchsetzung gegen die Airline. Erst im Erfolgsfall fällt eine Servicegebühr an.

Schritt-für-Schritt: So gehen Sie vor

  1. Flugdaten sichern: Heben Sie Bordkarte, Buchungsbestätigung und eventuelle Nachrichten der Airline auf.
  2. Verspätung dokumentieren: Notieren Sie sich Abflug- und Ankunftszeiten, Ansagen am Flughafen und erhaltene Leistungen.
  3. Entschädigungsanspruch prüfen: Nutzen Sie ein Online-Tool oder wenden Sie sich an einen spezialisierten Dienstleister.
  4. Anspruch geltend machen: Reichen Sie die Forderung direkt bei der Airline ein oder lassen Sie sich vertreten.
  5. Nicht abwimmeln lassen: Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen oder Standardantworten abspeisen – gesetzliche Rechte gelten unabhängig von Kulanzangeboten.

Sonderfälle und Kürzungen

In bestimmten Fällen kann die Entschädigung gekürzt werden:

  • Wird ein Ersatzflug angeboten, der das Ziel nur leicht verspätet erreicht (z. B. unter vier Stunden bei Langstreckenflügen), kann die Entschädigung um 50 % reduziert werden.
  • Bei Anschlussflügen gilt die gesamte Reisekette – entscheidend ist die Verspätung am Endziel.
  • Bei freiwilliger Aufgabe des Sitzplatzes im Rahmen von Überbuchungen entfällt der Anspruch auf Entschädigung – dafür können aber andere Leistungen vereinbart werden.

Fazit: Gut informiert, gelassen bleiben

Eine Verspätung ist immer ärgerlich – aber wer seine Rechte kennt, muss sich nicht alles gefallen lassen. Die Fluggastrechte bei Verspätung bieten einen starken Schutz für Reisende. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Unterlagen gut aufbewahren, Ihre Verspätung dokumentieren und nicht zögern, Ihren Anspruch geltend zu machen.

Mit einem klaren Bewusstsein über Ihre Rechte und gegebenenfalls Unterstützung von Experten wie AirHelp können Sie dafür sorgen, dass Sie nicht nur pünktlich, sondern auch fair behandelt an Ihr Ziel kommen.

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