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Grillen im Garten

Wenn die Sonne scheint und die Temperaturen stimmen, liegt der Gedanke nahe, einfach am Wochenende zu grillen. Deutschland gehört zu den Ländern, in denen im Sommer auf zahlreichen Balkonen oder im Garten der Grill angefeuert wird. Doch inwiefern ist das eigentlich erlaubt und gibt es bestimmte Sanktionen, wenn man gegen geltendes Recht verstößt? Wir haben nachfolgend sämtliche Informationen rund um das stress- und vor allem bußgeldfreie Grillen im Garten zusammengefasst.

Ist das Grillen im Garten erlaubt?

Ist das Grillen im Garten erlaubt

Vielen stellt sich zunächst die Frage, wieso man eigentlich etwas gegen das Grillen im Garten haben könnte. Fakt ist leider, dass es Menschen gibt, die ein solches Ereignis nicht gutheißen und sich am Fleischgeruch stören, der logischerweise dabei entsteht. Hierbei muss es sich nicht immer um Vegetarier handeln, denn auch der Geruch des Rauchs ist für viele Menschen eine regelrechte Belästigung.

Grundsätzlich kann sich jeder erst einmal sicher sein: Das Grillen im Garten ist durchaus erlaubt, sofern es sich auf dem eigenen Grundstück abspielt. Wichtig ist hierbei jedoch eine gewisse Rücksichtnahme auf die umliegenden Nachbarn. Einen ausreichenden Abstand dabei einzuhalten ist essenziell, gleiches gilt auch für den Lärm, der oftmals mit solchen Ereignissen einhergeht.

Im Garten einer Mietwohnung sieht die Sachlage jedoch ein wenig anders aus. Hier müssen sich Mieter an die geltende Hausordnung halten oder das, was im Mietvertrag festgehalten wurde. Denn hier können unter Umständen Klauseln enthalten sein, die ein Grillverbot vorschreiben.

Gerade innerhalb eines Mietshauses ist die Rücksichtnahme ein noch wichtigeres Gebot. Somit gilt:

  • Der Abstand zu den Nachbarn sollte in jedem Fall gewahrt bleiben. Wer also im Garten grillen möchte und kein Grillverbot hat, sollte die Nachbarn möglicherweise früh genug informieren. So sind diese dazu in der Lage, beispielsweise die Fenster zu schließen.
  • Es sollte möglichst kein Lärm entstehen. Auch hierbei ist wieder die gegenseitige Kommunikation zwischen Nachbarn wichtig. Wenn beispielsweise eine Geburtstagsfeier stattfindet und der Lärm zeitbegrenzt ist, zeigen viele Nachbarn Einsicht und werden kompromissbereit.
  • Dasselbe gilt übrigens auch für den Rauch, der beim Grillen entsteht. Er sollte ein zumutbares Ausmaß nicht überschreiten. Die Verwendung von Brandbeschleunigern sollte möglichst geringfügig sein, bestenfalls nimmt man sie gar nicht erst in Anspruch.
  • Das Grillen sollte nicht überhandnehmen. Gerade wenn bekannt ist, dass sich Nachbarn daran stören, sollte das Grillen ausschließlich gelegentlich stattfinden oder aber einen zeitlichen Rahmen nicht überschreiten.

Eine gute Kommunikation führt in den meisten Fällen zu mehr Verständnis und weniger Streitereien zwischen Nachbarn. Vor allem, wenn beide Parteien eine gewisse Zuverlässigkeit und Einhaltung der Grundregeln zeigen.

Wie oft darf ich im eigenen Garten grillen?

Theoretisch darf jeder Gartenbesitzer auf seinem eigenen Grundstück machen, was er für richtig hält. Einschränkungen gibt es hierbei im Grunde keine, womit die Nutzung verschiedener Grillvarianten erlaubt ist, sowie man eigenständig entscheiden kann, zu welcher Zeit man den heimischen Grill einschaltet.

Trotz Eigentum ist dennoch eine gewisse Rücksicht sinnvoll, um etwaigem Ärger aus dem Weg zu gehen. Denn nur weil man das Grundstück besitzt, auf dem man grillt, bedeutet dies nicht, dass Rücksichtslosigkeit keine Folgen haben könnte.

Eine gemeinsame Absprache mit den Nachbarn kann hier sinnvoll sein, andernfalls kann es durchaus vorkommen, dass plötzlich Polizei oder Ordnungsamt vor der Türe stehen. Gelangen beispielsweise Rauchschwaden des Grills in das Schlafzimmer der Nachbarn, ohne dass dieser zuvor gewarnt wurde, zieht dies rechtliche Folgen nach sich. Dasselbe gilt, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung im Raum steht.

Gut zu wissen: Es hilft in der Regel, den Grill weit genug vom Nachbargrundstück entfernt aufzustellen. Denn in den meisten Fällen kann der Rauch und Geruch gut abziehen, ohne dass Nachbarn davon belästigt werden.

Können für das Grillen Sanktionen drohen?

Wer sich nicht an die Regeln oder Absprachen hält und rücksichtslos seinen Willen durchsetzt, muss wie angesprochen auch mit der Verhängung einer Strafe rechnen. Gerade in Bezug auf das Grillen im Garten gab es in der Vergangenheit bereits den einen oder anderen Fall, bei dem der Besitzer oder Mieter eines Hauses für sein Versäumnis, mit dem Nachbarn auf ruhiger Basis zu sprechen, belangt wurde.

Hier einmal ein kleiner Überblick zu den möglichen Strafen, die drohen können:

Vergehen Strafe
Lärmbelästigung durch das Grillen während der Ruhezeit bis zu 5.000 Euro Bußgeld
Verstoß gegen Regelungen, die im Mietvertrag oder der Hausordnung festgehalten wurden Abmahnung durch Vermieter
Wiederholter Verstoß gegen Mietvertrag oder Hausordnung Kündigung durch den Vermieter

Gerade Mieter werden häufig zur Rechenschaft gezogen, weil in ihrem Mietvertrag ein Verbot verzeichnet ist. Dasselbe gilt übrigens auch für Mieter, die auf dem Balkon den Grill betreiben und somit eine Rauch- oder Lärmbelästigung bei den Nachbarn verursachen.

Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen außerdem auf, dass selbst bei einer Erlaubnis durchaus eine Strafe möglich ist, wenn ein Hausbesitzer beispielsweise gegen das Landesimmisionsschutzgesetz verstoßen hat, indem er trotz Verbot den Grill betrieben hat.

Im Grunde ist es gleich, ob Mieter oder Eigentümer: Sobald die Polizei oder das Ordnungsamt hinzugezogen wird, kann ein Bußgeld oder eine Strafe anderer Art drohen.

Quellen:

 

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