Österreich steht vor einer Neuregelung seiner Glücksspielgesetzgebung. Aktuell wird im Finanzministerium an einem Entwurf gearbeitet, der im Herbst dieses Jahres veröffentlicht werden soll. Noch bevor die gesellschaftliche und politische Diskussion rund um die Reform einsetzen kann, erhält die Bundesregierung Rückenwind von der EU-Kommission.
Rückenwind für die Regierung
Geplant ist schließlich eine weitere Verschärfung des bestehenden Glücksspielmonopols, dies gilt vorwiegend für den Online-Bereich. So soll es nach dem Willen der Regierungspartner auch zukünftig lediglich eine einzige Online-Lizenz in Österreich geben. Diese hält derzeit Win2day, eine Tochterfirma der Casinos Austria.
Daher tobt bereits seit Jahren der Streit um ausländische Online-Casinos, die mit der Lizenz aus anderen EU-Staaten auch in Österreich erreichbar sind. Das möchte die Bundesregierung in Zukunft mithilfe von Netz- und Paymentsperren verhindern, und das, obwohl diese Unternehmen teilweise in Österreich ihre Steuern abführen.
Auslöser waren Klagen vor österreichischen Gerichten

Die Diskussion rund um die Rechtmäßigkeit von ausländischen Online-Casinos hat sich mittlerweile längst auf die europäische Ebene verlagert. Anlass dafür waren zahlreiche Klagen in Österreich, die von Prozessfinanzierern finanziell gestützt waren. Die Klagen gingen gegen die ausländischen Betreiber vor und führten zu Urteilen, die den Klägern Recht gaben.
Diese wollten durch das Gericht ihre Verluste von ausländischen Online-Casinos zurückerhalten. Als Argument gaben sie die fehlende Lizenz für Österreich an. Die Gegenseite verwies hingegen auf die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union, die es Unternehmen erlaubt, ihre Leistungen in allen Staaten der EU anzubieten, vorausgesetzt, sie sind in ihrem Heimatstaat erlaubt.
Das Gericht hob die Rechtmäßigkeit der geschlossenen Verträge mit ausländischen Casinos auf und verurteilte die Betreiber zur Rückzahlung jener Verluste, die Spieler auf deren Plattformen erlitten hatten. Doch dabei kam es gleichzeitig zu einer ungewollten Entwicklung. Die Betreiber klagten in der Folge auch gegen Gewinner und erhielten ebenfalls Recht.
Die Reaktion folgte prompt
Der Oberste Gerichtshof argumentierte in seinem Erkenntnis, dass die Verträge aufgrund fehlender Lizenzen in Österreich nie Rechtskraft erlangt hätten. Daher seien sowohl Verluste als auch Gewinne zurückzubezahlen. Das führte zu der absurden Situation, dass Spieler zur Rückzahlung ihrer Gewinne bei ausländischen Online-Casinos zurückbezahlt werden müssen.
Für die Spieler selbst ist die Situation daher höchst unübersichtlich. Immerhin finden sich im Netz unzählige Online-Casinos, die ihre Casinospieler auch für den deutschsprachigen Raum anbieten. Wer ganz sicher gehen möchte, dass sein Anbieter im Land legal ist, müsste daher entweder recherchieren, oder sich auf Expertenseiten verlassen. Ein Portal wie Casino.org prüft, ob sie legal sind, und gibt so den Lesern wertvolle Hinweise zur aktuellen Situation in Österreich. Doch die unsichere rechtliche Situation führte dazu, dass ein „Heimatland“ der betroffenen Unternehmen reagierte.
Malta beschloss ein Gesetz zum Schutz seiner Glücksspielindustrie und machte so die Gerichtsurteile in Österreich wirkungslos. Weil die betroffenen Firmen über kein Vermögen im Land verfügten, war eine Umsetzung des Urteils ohnehin nicht möglich. Jetzt schien auch der Weg über Malta ausgeschlossen.
Jetzt ist Europa am Zug
Das führte zu einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission. Diese traf jetzt eine Entscheidung und erklärte die Anlassgesetzgebung in Malta zum Schutz der Glücksspielindustrie für EU-rechtswidrig. Das könnte sich zu einem schweren Schlag für die Industrie in Malta entwickeln. Diese erwirtschaftet immerhin 10 Prozent der maltesischen Wirtschaftsleistung und ist damit ein wichtiger Wirtschaftszweig für den Inselstaat. Daher kam das Gesetz zum Schutz dieser Industrie auch nicht überraschend.
Die Europäische Kommission hat jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. So soll Malta dazu gezwungen werden, die Urteile anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anzuerkennen und zu vollstrecken. In einer Stellungnahme stellte die EU-Kommission zudem fest, dass Malta gegen EU-Recht verstoße und dieses untergrabe. Der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in der Rechtspflege der Union sei unumstößlich.
Endstation Europäischer Gerichtshof?

Doch damit ist die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen. Malta hat jetzt Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Die Argumentation von Malta gleicht jener seiner Unternehmen. Der Staat verweist auf die europäische Dienstleistungsfreiheit, die von den Gegnern für den Bereich Glücksspiel ausgeschlossen wird. Sie heben hervor, dass die Staaten der Europäischen Union das Glücksspiel aus Gründen des Spielerschutzes individuell regeln dürfen. Das Hin und Her entwickelt sich langsam aber sicher zu einer psychischen Belastung, hauptsächlich für jene Spieler, die nicht wissen, ob sie jetzt zu ihrem Recht kommen oder nicht.
Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Angebote, unabhängig von nationaler Gesetzgebung, könnte dieses „Schlachtfeld“ endgültig befrieden. Immerhin ist die Situation für Unternehmen, wie deren Kunden ausgesprochen unbefriedigend. Fehlende Rechtssicherheit hat sich noch nie positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung ausgewirkt. In den vergangenen Jahren kam es zu unzähligen Klagen und gerichtlichen Entscheidungen. Doch der Streit ist mit der Feststellung der Europäischen Kommission noch lange nicht beigelegt. Schließlich steht Malta und seinen Glücksspielunternehmen noch immer der Weg zum Europäischen Gerichtshof frei.
Angesichts der Brisanz einer solchen Entscheidung ist daher fest davon auszugehen, dass die Klagsparteien diesen Weg beschreiten werden. Für Österreichs Bundesregierung ist die vorläufige Entscheidung der Europäischen Kommission jedenfalls Wasser auf den Mühlen. Sie möchte den Glücksspielmarkt weiterhin abschotten und geht damit den entgegengesetzten Weg, den Deutschland bereits vor vier Jahren eingeschlagen hat.


